Brand- und Katastrophenschutz
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Stefan Goda | (05439) 962 - 128 | ![]() |
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Herr Andreas Schulte | (05439) 962 - 104 | ![]() |
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In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.
Aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren können nur Einwohner sein, die für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet sind und das 16., aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet haben. An einer Mitgliedschaft interessierte Personen können sich an die Freiwillige Feuerwehr oder die zuständige Stelle wenden.
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.
Die Zuständigkeit für den Brandschutz liegt bei der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Die Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Text überprüft durch das Ministerium für Inneres und Sport